Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat die letzte Hürde genommen. Für Handwerksbetriebe entscheidend: Die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose bleibt der Regelfall, auch wenn Bund und Länder bei Großprojekten Ausnahmen erhalten.

Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das "Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge" in Kraft treten. Voraussichtlich zum 1. Juli 2026 gelten dann neue Regeln für die Vergabe staatlicher Aufträge im dreistelligen Milliardenbereich. Für das Handwerk besonders relevant: Der Mittelstandsgrundsatz mit der verpflichtenden Aufteilung großer Aufträge in einzelne Fach- und Teillose bleibt grundsätzlich bestehen.
Direktvergabe bis 50.000 Euro
Die Wertgrenze für Direktaufträge steigt dauerhaft von bisher 15.000 auf 50.000 Euro. Auftraggeber sollen bei mehreren Aufträgen jedoch zwischen den Unternehmen wechseln, um den Wettbewerb zu sichern, heißt es vom Bundesrat.
Beim Losgrundsatz, der kleinen und mittleren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen sichert, gibt es neue Ausnahmen: Eine Gesamtvergabe an Generalunternehmer ist künftig auch aus zeitlichen Gründen möglich – allerdings nur bei Infrastrukturvorhaben, deren Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwerts erreicht und die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder zur Verkehrsinfrastruktur des Bundes gehören.
"Wirtschaftspolitisches Leitprinzip"
Die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU), Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, betonte in ihrer Rede im Bundesrat: "98 Prozent der Bauunternehmen und Handwerker in Deutschland haben weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie brauchen und verdienen Fairness und den Zugang auch zu öffentlichen Aufträgen." Mittelstandsfreundlichkeit und Vergabebeschleunigung seien kein Gegensatz. Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) bezeichnete den Mittelstandsgrundsatz als "wirtschaftspolitisches Leitprinzip" – Mittelstand und Handwerk seien das "Fundament unserer Wirtschaft". Thüringens Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) verwies darauf, dass in ihrem Bundesland über 90 Prozent der Unternehmen klein- oder mittelständisch geprägt seien. "Der Mittelstand, der als Rückgrat immer wieder unserer Gesellschaft gesehen wird, unserer deutschen Volkswirtschaft ist, hat so weiterhin eine faire Chance zu öffentlichen Aufträgen."
Baugewerbe und Ingenieure: Kompromiss vertretbar
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wertet das Gesetz als Erfolg. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erklärte, der gefundene Kompromiss bei der Losvergabe sei vertretbar: "Grundsätzlich bleibt es beim Primat der Losvergabe. Damit ist gewährleistet, dass für die anstehenden Bauaufgaben die Kapazitäten aller Firmen eingesetzt werden können." Die Losaufteilung sei für kleine und mittlere Betriebe die einzige Möglichkeit, an öffentliche Aufträge zu kommen – daran hingen regionale Wertschöpfung, Gewerbesteuereinnahmen, Ausbildung und Fachkräftesicherung vor Ort. Direktvergaben, vereinfachte Verfahren und mehr Digitalisierung würden den bürokratischen Aufwand spürbar senken.
Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages, sprach von einer "guten Entscheidung". Gerade in der momentanen wirtschaftlichen Lage sei es wichtig, dass die sächsischen Bau- und Ausbaubetriebe bei Aufträgen in der Region zum Zuge kämen. "Die Modernisierung des Landes geht nur mit dem regional verankerten Handwerk." Gegen erhebliche Widerstände sei es auf Bundesebene gelungen, den Losgrundsatz zu erhalten und insbesondere die von kommunaler Seite geforderten Abweichungsmöglichkeiten eng einzugrenzen. "Das ist für das Handwerk ein gerade noch tragfähiger Kompromiss. Jede weitere Aufweichung wäre schädlich gewesen und würde zu einer strukturellen Benachteiligung der regional ansässigen Unternehmen bei der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben führen.“
Kritik an langwierigem Verfahren
Auch die Bundesingenieurkammer begrüßt die Verabschiedung. Präsident Heinrich Bökamp nannte das Gesetz einen "wichtigen Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können". Die nun möglichen Generalunternehmervergaben in Verbindung mit der Klarstellung zur alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen schafften "mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen". Kritisch merkte Bökamp an, die langwierigen Gesetzesverhandlungen hätten den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig erhöht.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat, die Vereinfachungen auch auf Landesprojekte auszuweiten – etwa auf die Sanierung von Landesstraßen, Brückenersatzbauten und Personenbahnhöfe. Bislang profitieren viele dieser Vorhaben nicht von den neuen Regelungen.